WIE KANN ICH KONTAKT AUFNEHMEN?
Für
eine
Terminvereinbarung
kontaktieren
Sie
mich
unter
der
Telefonnummer:
0660
356
3560
oder
schreiben Sie ein E-Mail:
therapie@familyworkers.at.
Im
Rahmen
eines
Informationsgesprächs
können
wir
gemeinsam
besprechen,
welche
Erwartungen
Sie
an Ihre Psychotherapie haben.
Ich biete Psychotherapie für Erwachsene und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr an.
Praxis für Psychotherapie und
psychoanalytisch-pädagogische Erziehungsberatung
KOSTEN
Als
Psychotherapeut
in
Ausbildung
unter
Supervision
bin
ich
im
letzten
Teil
der
mehrjährigen
Ausbildung
zum
Psychotherapeut.
Das
bedeutet,
dass
ich
durch
erfahrene
Lehrpsychotherapeut*Innen
beraten
werde.
Eine
Teil-
Refundierung
durch
die
Gesundheitskassen
ist
daher
nicht
möglich.
Deshalb
unterliegt
das
Honorar
einem
angepassten
Honorartarif.
Bitte erfragen Sie den Tarif bei Ihrer telefonischen Anfrage.
Bei
Erwachsenen
oder
Jugendlichen
wird
das
Erstgespräch
nur
verrechnet,
wenn
der
Entschluss
gefasst
wird,
eine
Psychotherapie
zu
beginnen.
Bitte
beachten
Sie
die
Absageregelung
im
Rahmen
einer
Psychotherapie
bei
FAMILYWORKERS
.
ABSAGEREGELUNG
Die Therapiestunde ist für Sie reserviert. Daher bitte ich um verlässliche Absage, falls Sie nicht zur Therapie kommen
können.
Ein vereinbarter Termin muss bis spätestens 09:00 Uhr Vormittag, DREI TAGE im Vorhinein, telefonisch (auch Anruf-
beantworter) oder per SMS abgesagt werden. Infoblatt zur Absageregelung finden Sie zum Download HIER.
DAUER UND RAHMENVEREINBARUNGEN
Die
Einzeltherapie
erfolgt
in
der
Regel
wöchentlich.
Bei
Bedarf
und
abhängig
von
der
Indikation
ist
die
Psychotherapie
auch
in höherer Frequenz möglich. Eine Einzeltherapieeinheit dauert
50 Minuten
.
Bei
Psychotherapie
für
Jugendliche
wird
mit
den
Eltern
gemeinsam,
und
auch
mit
dem
Jugendlichen,
eine
Therapie-
vereinbarung verschriftlicht.
Für
Menschen,
die
sich
in
einer
finanziell
eingeschränkten
Situation
befinden,
ist
ein
Sozialtarif
möglich
.
Ich
bitte
aber
um
Verständnis, dass Sozialplätze leider nur
sehr eingeschränkt
zu Verfügung stehen.
VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Als
Psychotherapeut
unterliege
ich
einer
gesetzlich
verankerten
absoluten
Verschwiegenheitspflicht
(§
15
PthG).
Das
bedeutet,
dass
ich
keinerlei
Inhalte
aus
der
Therapie
oder
die
Tatsache,
dass
Sie
überhaupt
eine
Therapie
in
Anspruch
nehmen,
nach
außen
trage.
Dadurch
soll
die
Vertrauensbeziehung
der
Therapie
geschützt
und
ein
sicherer
Raum
geboten
werden, in dem Sie über alles offen sprechen können.
Bei
Jugendlichen
erfolgt
ein
regelmäßiges
Elterngespräch.
Inhalte
aus
der
Therapie
unterliegen
auch
gegenüber
den
Eltern
einer Verschwiegenheitspflicht.
BEI JUGENDLICHEN BESTEHT FOLGENDE VORGANGSWEISE…
Ein Elternteil nimmt telefonisch Erstkontakt mit dem Therapeuten auf.
Entweder
kommen zum Erstgespräch die Eltern/ ein Elternteil
oder
zum Erstgespräch kommt die/der Jugendliche alleine und
das Elterngespräch erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
In
diesem
Elterngespräch
(können
zwei
bis
drei
Termine
sein)
findet
ein
ausführliches
Anamnesegespräch
statt.
Im
weiteren
Verlauf der Psychotherapie für einen Jugendlichen finden in regelmäßigen Zeitabständen Elterngespräche statt.