INFORMATION FÜR DIE BEZIRKSGERICHTE Für eine verpflichtende Beratung im Rahmen eines Pflegschaftsverfahrens sind aus fachlicher Sicht folgende Informationen für das Gericht möglicherweise hilfreich:
Ablauf Ablauf Infos zu § 107 Infos zu § 107 Anmeldung Anmeldung Qualitätsstandards für die Erziehungsberatung gemäß § 107 AußStrG.
FAMILYWORKERS  -  1020 Wien, Untere Donaustraße 35/6
Im Februar 2013 ist das
Neue
Kindschafts-
und
Namensrechts-Änderungsgesetz
in Kraft getreten. In dieser Gesetzesänderung wurden aber keine deklariert. Deshalb war es notwendig, Qualifikations- und Ausbildungsprofil für Beraterinnen und Berater nachträglich zu erstellen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie und Jugend und in Kooperation mit dem Bundes- ministerium für Justiz wurden in einem wissenschaftlich begleiteten Prozess die notwendigen Qualitätsstandards
von einer multidisziplinären Expert/innenkommission erarbeitet. In einem aufwändigen Auswahlverfahren wurden die Kompetenzen und Fachkenntnisse aller Bewerberinnen und Bewerber geprüft. Von September 2016 bis März 2017 wurden alle Personen zu einem Hearing eingeladen, aus denen sich die Liste der anerkannten Beraterinnen und Berater zusammenstellt.
Alle Expertinnen und Experten sind in einer Liste des Bundesministerium für Familie und Jugend für die Beratung nach § 107 AußStrG angeführt.
Standards Standards
der erste Schritt in Richtung Beratung bedeutet, dass Eltern sich einigen müssen, wer den Kontakt zum Erziehungsberater herstellt. Eine sinnvolle Vorgehensweise wäre, dies auch gleich in der Verhandlung festzulegen. die Elternberatung sollte unbedingt bei ein und derselben Beraterin/ein und demselben Berater beginnen. In der Regel findet das Erstgespräch mit beiden Elternteilen statt. Weitere Termine werden mit Absprache der Eltern individuell angelegt. Es kann auch sinnvoll sein, den Eltern Einzelstunden anzubieten. um dem Beratungsprozess eine Chance zu geben, wäre es sehr hilfreich, dass die Richterin/der Richter mit den Eltern besprechen, keine Anträge vor Gericht während der laufenden Elternberatung einzubringen. Wenn in einem Pflegschaftsverfahren das Innehalten des Verfahrens gemäß § 29 AußStrG angewendet werden kann, ist dies für Eltern meist eine positive und hilfreiche Entlastung und fördert den Beratungsprozess wesentlich. damit Eltern nachhaltige Veränderungen ihrer elterlichen Haltungen ausprobieren können, bedarf es in der Regel eines Beratungsprozesses, der sich über eine gewisse zeitliche Dauer erstreckt. Empfohlen wird die Anordnung von mindestens 10 Einheiten (jeweils 50 min) in einem Zeitraum von zwei bis drei Monaten. aus fachlicher Sicht ist die Einbeziehung der Kinder in die Beratungsarbeit eine zusätzlichdreie Belastung für das Kind und wird nur unter ganz bestimmten Situationen in Erwägung gezogen und selbstverständlich vorher mit den Eltern besprochen. Ein Kind wird nur dann in die Beratung einbezogen, wenn es das möchte und weder eine große Ängstigung noch eine Überforderung zu befürchten ist. die Einbeziehung des Kindes in die Beratung wenn überhaupt sollte nur einen kleinen Teil der Beratungs- stunden in Anspruch nehmen. Die Standards empfehlen bei 10 Einheiten mit den Eltern nur 1 Einheit mit dem Kind.
Praxis für Psychotherapie und psychoanalytisch-pädagogische Erziehungsberatung
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